S-Garantiedach light

Langfristige Gewährleistung bei nachträglichem Einbau in ein bestehendes Dach.*

Zur Montage der TSS-Pins an der Gebäudekonstruktion muss das vorhandene Dach punktuell geöffnet, zum Aufbau der weiteren Komponenten des TSS-Pin Systems die Dachfläche begangen werden. Der ursprüngliche Ersteller des Flachdaches kann den Aufbau einer PV-Anlage als Eingriff in seine Leistung (Gewerk) sehen und die Gewährleistung über die Dichtigkeit des Daches unter Bezug auf die VOB bzw. das BGB einschränken.

Mit dem S-Garantiedach light übernehmen wir nach dem Aufbau der PV-Anlage mit dem TSS-Pin Befestigungssystem die Gewährleistung auf die Dichtigkeit des gesamten Daches über die Restlaufzeit der vertraglich vereinbarten Mangelhaftung und treten diesbezüglich an die Stelle des Dacherstellers.

Voraussetzungen für die Übernahme der langfristigen Gewährleistung auf die Dichtigkeit des Flachdaches:

  • Die Mängelfreiheit des Flachdaches wird von einem unabhängigen Gutachter vor Aufbau der PV-Anlage bestätigt oder wir stellen die Mängelfreiheit fest. Erkannte Mängel am Flachdach können durch unser Fachpersonal behoben werden
  • Wir benötigen die Garantieerklärung / Garantieurkunde des Dachbahnenherstellers für dieses Flachdach
  • Zur Berechnung der Restlaufzeit der Dichtigkeitsgewährleistung benötigen wir das Protokoll über die ursprüngliche Abnahme des Flachdaches samt Anlagen
  • Der Abschluss eines Vertrages über die jährliche Wartung und Inspektion des Flachdaches nach den Vorgaben des deutschen Zentralverbands des Dachdeckerhandwerks

*ohne vorherige Dachsanierung